Immissions- und Lärmschutz

dem Lärm auf die Schliche kommen

  "Lärm ist der hörbare Müll unserer Zivilisation."

(Herbert von Karajan)

Lärm ist nicht nur in urbanen Lebenswelten ein alltäglicher Begleiter, sei es am Arbeitsplatz, unterwegs, oder in den eigenen Vier Wänden. Er zählt zu den prominentesten Umwelteinflüssen, denen Menschen ausgesetzt sein können, weshalb für die unterschiedlichsten Lärmsituationen Grenzwerte, Richtlinien und Verordnungen gelten und herangezogen werden können, um gesundheitliche Gefahren zu vermeiden oder das Erreichen definierter Schutzziele sicherzustellen. Unsere Hauptarbeitsfelder im Bereich Immissionsschutz sind:


3D Simulationen der Schallausbreitung im Freien für genehmigungspflichtige Anlagen


Oft dort, wo Aggregate im Freien betrieben werden sollen, ist sicherzustellen, dass umliegende schutzbedürftige Parteien keine zusätzliche Lärmbelastung erfahren und bspw. die zivilrechtlichen Richtwerte nach TA Lärm eingehalten werden. Hierzu zählt zum Beispiel der Schallschutz von und vor Wärmepumpen, Kältegeräten, Rückkühlern, usw. Um dies zu erreichen, können bereits in der Planungsphase auf Grundlage der Geräte-Kenndaten und örtlichen Bedingungen 3D-Computersimulationen zur Schallausbreitung durchgeführt werden. An Hand der Simulationsergebnisse lassen sich die Schallpegel an relevanten Immissionsorten bestimmen und ggf. Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwände, Hauben oder komplexe Einhausungen) planen, die parallel in die Simulation eingefügt und überprüft werden können.


Lärmschutz am Arbeitsplatz


Lärmschutz am Arbeitsplatz verfolgt einerseits das Ziel, Hörminderungen oder die Gefahr vor Gehörschäden zu vermeiden, andererseits wird aber auch die extraaurale Lärmwirkung mit in den Blick genommen. Extraaurale Lärmwirkung, also die nicht auf das Gehörorgan bezogene Lärmwirkung auf den gesamten Organismus, beschreibt die Vielfalt psychologischer und physiologischer Reaktionen, die sich nachweislich auch schon deutlich unterhalb der Expositionsgrenzwerte der – für das Gehör schädigenden Wirkung von Lärm - ausbilden können.
Zur Beurteilung von Gefährdungssituation führen wir bspw. aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht Geräuschpegelmessungen mit tätigkeitsbezogenen Messstrategien gemäß DIN EN ISO 9612 durch, um gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung oder Arbeitsstättenverordnung Aussagen hinsichtlich erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen zu treffen und ggf. selbige zu entwerfen.